Streit um Streusalz: Gericht muss über Verbot für Privatpersonen entscheiden Komplettes im KOMMENTAR
Das Gericht hat den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen für Privatpersonen mit sofortiger Wirkung untersagt. Erlaubt bleibt nur Sand oder Splitt; Salz darf weiterhin lediglich die Stadtreinigung nutzen. Wer widerspricht, riskiert ein Bußgeld.
Betroffen sind Millionen Mieterinnen und Eigentümerinnen, die nun andere Mittel auftreiben müssen – und das mitten in der Glätteperiode. Bis hierhin bleibt trotzdem offen, wer den Salzbann eigentlich durchgeboxt hat.
Jetzt lüften wir das Geheimnis …
Naturschutzbund siegt gegen den Senat

Der Kläger, den viele nur vage vermuteten, heißt konkret: „Naturschutzbund Berlin (NABU)“. Seine Geschäftsführerin Melanie von Orlow spricht von einem „wichtigen Sieg für Natur und Rechtstaat“. Der Senat habe versucht, „geltendes Recht außer Kraft zu setzen“, argumentierte sie – und bekam vor Gericht Recht.
In der Hauptstadtpolitik knallten daraufhin die Meinungen aufeinander: Während Grüne und Umweltverbände jubeln, werfen FDP und Teile der CDU dem NABU „Realitätsferne“ vor. Der Streit heizt sich gerade erst auf – denn ohne Salz steigt auch das Unfallrisiko auf den Gehwegen.
Doch wie will die Politik dieses Dilemma jetzt lösen?
Mögliche Gesetzesänderung in Sicht

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